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Bauen Sie Ihr Traumhaus auf den Marieninseln

Es können Einfamilienhäuser nach der Festlegung des Bebauungsplans errichtet werden. Eine Bauträgerbindung besteht nicht. Somit kann der Bauherr seine Baufirma frei auswählen.

Baubeginn ist ab 2007 möglich.

Festlegung des Bebauungsplans:
GRZ 0,3
Anz. der Vollgeschosse: max II
max. Firsthöhe 9,5 m über Höhenbezugspunkt

Erschließung:
Alle Grundstücke werden voll erschlossen verkauft.

Medien:
Elektro, Erdgas, Trinkwasser, Schmutzwasser (über Druckentwässerung), Telefon
Die Medien liegen an der Grundstücksgrenze an.

Straßenbau:
Pflasterstraße mit Regenentwässerung über Mulden.
Straßenbeleuchtung
Straßenbäume

Wasserbau:
Ausbau der künstlichen Wasserflächen gemäß B-Planentwurf. Wassertiefe bis 150cm.
Stege sind nicht Verkaufsgegenstand, können jedoch vom Grundstückseigentümer (gemäß Festlegung des Bebauungsplanes) errichtet werden.

Willkommen auf den Marieninseln!